Betriebliche Kollektivversicherung
Die betriebliche Kollektivversicherung (bKV) baut auf den Bestimmungen für die Pensionskasse auf. Dabei erfolgt die (außerbetriebliche) Finanzierung durch eine Gruppenrentenversicherung bei einem Versicherer.
Bei der bKV ist wie bei der Pensionskasse auf das Gleichbehandlungsgebot zu achten.
Betriebliche Kollektivversicherungen können in Form von beitrags- oder leistungsorientierten Plänen abgeschlossen werden, wobei bei beitragsorientierten Plänen die Gesamtprämie 10 % der Lohn- und Gehaltssumme nicht übersteigen darf. Die Versicherungsbeiträge des Dienstgebers stellen jedenfalls Betriebsausgaben dar.
Wichtige Unterschiede zur Pensionskasse
- Sofortige Unverfallbarkeit
- Garantierte Verzinsung
- Garantierte Sterbetafeln
Eine bKV ist für Unternehmen geeignet, die sich grundsätzlich für einen Pensionskassenvertrag aussprechen würden, jedoch eine konservative Veranlagung und garantierte Pensionsleistungen wünschen.