Jeder Arzt, ob im Anstellungsverhältnis, niedergelassen, am Weg zur Praxisgründung, pensioniert, in Ausbildung oder noch während des Studiums muss sich mit dem Thema der berufsbezogenen Versicherung auseinandersetzen. Seit 2012 dürfen Ärzte ohne Nachweis einer Haftpflichtversicherung nicht mehr ordinieren. Doch Versicherung ist nicht gleich Versicherung: In jedem Fall sollte sichergestellt werden, dass das Wording der Polizze wirklich das abdeckt, was der Arzt im Notfall braucht. Die Prämien sind nach fachspezifischen Risiken ausgestaltet. Individuell zu betrachten ist zudem die persönliche Situation des zu Versichernden, um sicherzustellen, dass alle potenziellen und existenziellen Risiken abgedeckt sind.
Bei der Berufshaftpflicht handelt es sich um eine zivilrechtliche Haftung, welche sich in unterschiedlichen Formen von Schadenersatz- und Schmerzensgeld-Forderungen des geschädigten Patienten (bzw. dessen Angehörigen) darstellt. Die Ärztehaftpflichtversicherung bezieht sich somit ausschließlich auf finanzielle Forderungen von Patienten, denn der Arzt haftet, wenn ihn persönlich ein Verschulden am Zustandekommen eines Schadens trifft.
Die Verteidigung in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren oder im Strafverfahren wird von der Ärztehaftpflichtversicherung nicht abgedeckt. Dafür ist ein spezieller Ärztestrafrechtsschutz erforderlich.
Der Patient macht Schadensersatzansprüche beim Zivilgericht geltend. Im Zuge dessen wird ein Strafverfahren gegen den Arzt wegen Körperverletzung oder fahrlässiger Tötung eingeleitet. Neben einem karriereschädigen Image kommen auch immense Kosten einer wirksamen Rechtsverteidigung auf den Angeklagten zu. Mit dem Vorwurf der fahrlässigen Tötung oder Körperverletzung sind nicht nur niedergelassene Ärzte, sondern auch Ärzte in Krankenanstalten sehr häufig konfrontiert.
Angebliche Missachtung der Aufklärungspflicht
Ein Arzt ist verpflichtet, seine Patienten in entsprechendem Maße über die Risiken und Folgen eines Eingriffes zu unterrichten. Auch eine schriftliche Einwilligung in eine Operation nimmt dem Arzt nicht die Verantwortung ab, wenn der Patient die Bedeutung von medizinischen Fachausdrücken nicht versteht. Die Aufklärung durch den Arzt muss umfangreich dokumentiert werden. Speziell in der ästhetischen Medizin ist eine massiv umfangreiche Aufklärung notwendig.
Gewährleistungsansprüche durch Begehrungsneurose eines Patienten
Aufgrund der steigenden Begehrungsneurose der Patienten steigen die Beschwerden gegen Ärzte signifikant an. Die Ursache liegt darin, dass Patienten sich vom Arzt nicht nur gemäß abgelegtem Eid bestmögliche Behandlung erwarten, sondern einen entsprechenden Behandlungserfolg versprechen. Speziell im Bereich der ästhetischen Medizin kommt es häufig zu Gewährleistungsansprüchen, wenn der Patient mit dem Ergebnis nicht restlos zufrieden ist oder sich mehr erwartet hat.
Rechtsschutz der Patienten
Da die meisten Patienten eine Rechtsschutzversicherung haben, wird ihnen vom Rechtsanwalt zur Klage geraten, da dieser ein entsprechendes Honorar erhält (entweder von der Gegenseite oder der Rechtsschutzversicherung des Mandanten).
Erhöhte Sorgfaltspflicht des Arztes
Speziell Turnusärzte sind leicht davon betroffen, sorgfaltswidrig gehandelt zu haben. Obwohl selbstständiges Arbeiten erwartet wird, wären Turnusärzte verpflichtet, einen Facharzt zu Rate zu ziehen, wenn die Tätigkeit über die erforderlichen Kenntnisse hinausgeht. Die Gefahr, dass es zu Strafanzeigen gegen Turnusärzte kommt, ist groß.
Organisations- oder Überwachungsverschulden des Arztes
Durch die schwierige Abgrenzung zwischen ärztlichen und medizinischen Tätigkeiten kommt es oft zu Rechtsproblemen. Der Arzt haftet für das Verhalten anderer Personen (z.B. des Pflegepersonals), wenn diese Tätigkeiten durchgeführt haben, ohne dass die erforderlichen Kenntnisse vorhanden sind.
Hilfeleistungspflicht des Arztes
Ein Arzt kann sich strafbar machen, wenn er bei Unglücks- oder Notfällen nicht Hilfe leistet. Dies kann in der täglichen Praxis bei der Übernahme der Behandlung passieren, aber auch im Rahmen des allgemeinen ärztlichen Not- bzw. Bereitschaftsdienstes.
Aon Vorteile für Ärzte & Krankenanstalten
- Über 35-jährige Erfahrung im Ärzte- bzw. Gesundheitsbereich
- Professionelle Ansprechpartner sowohl bei Mitarbeitern, als auch bei den Versicherunge
- Individuelle, risikoangepasste bzw. bedarfsgerechte Analyse
- Gelebter Best Advice
- Optimierung/Strukturierung bestehender Verträge
- Rahmenverträge mit Interessensvertretungen
- Berufsunfähigkeit mit echtem Kündigungsschutz
- Optimierung und Strukturierung der Berufshaftpflichtversicherung
- Rasche und kompetente Unterstützung im Leistungsfall
Dienstleistungen für Ärzte & Krankenanstalten
Europaweite Ausschreibungen von Krankenhausversicherungen unter Berücksichtigung des Bundesvergabegesetzes gehören ebenso zum angebotenen Leistungsumfang von Aon, wie sämtliche für den Arzt wichtigen Versicherungsprodukte. Kündigungsschutz in der Betriebsunterbrechungs-Versicherung, weltweit gültige Krankendeckungen, verbesserte Gliedertaxen im Rahmen von Unfallversicherungen, oder lückenlose Deckungen im existenziellen Bereich der Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung, sind nur einige der angebotenen Aon-Leistungen.
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