Öffenlicher Bereich
Als langjähriger Partner zahlreicher Gemeinden und öffentlicher Einrichtungen beraten wir in allen Fragen der Risikoabsicherung. Diese Risiken haben sich in den letzten Jahren auch im öffentlichen Bereich gravierend verändert. Heute stehen vor allem Themen wir straf- und haftungsrechtliche Verantwortlichkeiten für die Einrichtung selbst, aber auch für Entscheidungsträger, Bedienstete oder Funktionäre im Vordergrund.
Eine umfassende Betreuung deckt u.a. folgende Bereiche ab:
Risikoanalyse
- Identifizierung und Bewertung Ihrer Risiken sowie Erfassung und Überprüfung bestehender Versicherungsverträge hinsichtlich inhaltlicher und summenmäßiger Richtigkeit
- Prüfung relevanter Rahmenbedingungen wie etwa gesetzlicher Bestimmungen sowie möglicher Prämienersparnisse
Deckungskonzept
- Erstellung eines Absicherungskonzepts anhand einer Risikoanalyse und auf Basis der für öffentlich-rechtlicher Auftraggeber möglichen Versicherungsleistungen
Ausschreibung
- Ausschreibung der von Ihnen gewünschten Versicherungsleistungen (gerade im öffentlichen Bereich ist die Einhaltung des Bundesvergabegesetzes Voraussetzung für eine korrekte Abwicklung)
- Aufbereitung der erforderlichen Unterlagen
- Verhandlung optimaler Vertragskonditionen auf Basis unserer hohen nationalen Marktbedeutung
Vergabe
- Auswertung der Versicherungsangebote, Erarbeitung einer detaillierten und klaren Entscheidungsgrundlage
- Vergabe an Ihren zukünftigen Versicherer in Abstimmung mit Ihnen
- Platzierung und Umsetzung des abgestimmten Deckungskonzepts
- Durchsetzung des Versicherungskonzepts auch bei bestehenden Versicherungsverträgen durch Verhandlungen mit den Bestandversicherern
Vertragsbetreuung
- Überprüfung Ihrer neu ausgestellten Versicherungsverträge
- laufende Überprüfung Ihrer Risiken und Versicherungsverträge unter Berücksichtigung aktueller Marktverhältnisse sowie gesetzlicher Rahmenbestimmungen
- laufende Erstellung von Versicherungsübersichten und Reporten
- Kostenstellenzuordnung, falls Versicherungsverträge bei Ihnen intern mehrere Kostenstellen betreffen
- Evidenzhaltung von Stichtagsmeldungen, Kündigungsterminen, Fristen usw.
Schadensabwicklung
- kompetente Begleitung bei sämtlichen Schritten: von der Anmeldung Ihrer Ansprüche über die Schadensbewertung bis zu den erforderlichen Verhandlungen zur Realisierung Ihrer Ansprüche
- Implementierung eines Schadenmanagements zur einfachen Abwicklung der Schadenfälle mit möglichst geringem Aufwand
- Vertretung Ihrer Interessen gegenüber dem Versicherer im Hinblick auf die Ersatzpflicht
- Abstimmung der erforderlichen Sofortmaßnahmen
- Beratung bei der Auswahl geeigneter Sachverständiger
- Anforderungen angemessener Akontozahlungen
- Unterstützung bei Ermittlung und Erfassung aller schadensbedingten und ersatzpflichtigen Kosten
- versicherungsvertragliche Beratung bei Verhandlungen mit Versicherern sowie für Gespräche mit Behörden und Gutachtern
- Unterstützung Ihrer Anwälte bei der Vorbereitung etwaiger gerichtlicher Auseinandersetzungen
- Endverhandlung mit Versicherern und Sachverständigen sowie Prüfung der Schadensabrechnung
Verantwortung der handelnden Personen in einer Gemeinde
Aus versicherungstechnischer Sicht ist eine Gemeinde wie ein Unternehmen zu betrachten, das zur Absicherung und Erhaltung seiner Sachwerte sowie zur Absicherung und Vermeidung von persönlichen und finanziellen Nachteilen seiner handelnden Personen, die sich aus einer strafrechtlichen und/oder zivilrechtlichen Verantwortlichkeit ergeben können, ein umfassendes und kompetentes Versicherungsmanagement benötigt.
Beispiele für Risikosituationen und Schäden
Haftpflicht (Allgemein)
- Beispiel: Mitarbeiter der Gemeinde waren damit beschäftigt, einen Baum zu entfernen. Aus Unachtsamkeit fiel ihnen dabei ein Ast auf den Holzzaun des Nachbargrundstückes.
- Beispiel: Ein Mitarbeiter der Gemeinde führte Mäharbeiten mit dem Rasenmäher durch, wobei aus Unachtsamkeit Steine aufgewirbelt und gegen ein parkendes Fahrzeug geschleudert wurden.
Haftpflicht (Winter)
- Beispiel: Im Winter kommt ein Kind auf dem Schulgelände zu Sturz und erleidet dabei einen komplizierten Bruch. Die Eltern des Kindes werfen dem Schulerhalter unzureichende Schneeräumung und Streuung vor und klagen auf Schadenersatz. Weiters wird gegen den für den Winterdienst verantwortlichen Schulwart ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet.
Rechtsschutz/Strafrechtsschutz/Amtsmissbrauch
- Beispiel: Im Rahmen eines Bauverfahrens wird gegen den Bürgermeister als Behörde erster Instanz der Vorwurf des Amtsmissbrauches erhoben.
Sachschaden
- Beispiel: Durch einen Sturm wird das Dach einer Schule schwer beschädigt. Das eindringende Regenwasser führt auch zu Schäden am Inventar (Mobiliar, EDV, Bücher, Lernunterlagen usw.).
Durch die einzigartige Struktur von Aon können wir auch im öffentlichen Bereich optimale Versicherungskonzepte und beste Prämienkonditionen garantieren. Unsere Experten beraten Sie gerne persönlich.