Neben den verpflichtenden Alters- und Hinterbliebenenleistungen (Witwen-/Witwer-/Waisenpension) sind zusätzlich auch Berufsunfähigkeitsleistungen möglich.
Pensionskassenverträge können in Form von beitrags- oder leistungsorientierten Plänen abgeschlossen werden, wobei bei beitragsorientierten Plänen der Gesamtbeitrag 10 % der Lohn- und Gehaltssumme nicht übersteigen darf. Die Pensionskassenbeiträge des Dienstgebers stellen jedenfalls Betriebsausgaben dar.
Bevor ein Pensionskassenvertrag mit einer Pensionskasse abgeschlossen werden kann, ist es erforderlich, dass im Vorhinein Betriebsvereinbarungen (wenn ein Betriebsrat existiert) oder Einzelvereinbarungen mit den Arbeitnehmern im Rahmen des Arbeitsverfassungsgesetzes (ArbVG) geschlossen werden, in denen die genauen Konditionen hinsichtlich der zugesagten Leistungen des Arbeitgebers geregelt werden.
Gerne stehen wir für die Gestaltung sämtlicher Verträge in diesem Zusammenhang zur Verfügung.