Pensionszusage (mit oder ohne Rückdeckungsversicherung)
Aufgrund einer Vereinbarung (Pensionszusage) verspricht der Dienstgeber einem bestimmten Personenkreis oder einzelnen Dienstnehmern (kein spezielles Gleichbehandlungsgebot) für den Fall des Alters und/oder Todes, eventuell auch Berufsunfähigkeit, bestimmte Leistungen (Renten) zu erbringen.
Dabei sind sowohl beitrags- als auch leistungsbezogene Zusagen möglich. Es ist darauf zu achten, dass die Pensionszusagen schriftlich, rechtsverbindlich und unwiderruflich vereinbart werden, und für deren Gestaltung wir gerne zur Verfügung stehen.
Zu Finanzierung bildet der Dienstgeber nach versicherungsmathematischen Grundsätzen in der Bilanz Pensionsrückstellungen und kann die Ansprüche durch eine Rückdeckungsversicherung absichern.
Rückdeckungsversicherung
Der Zweck der Rückdeckungsversicherung besteht darin, dass die mit der Pensionszusage verbundenen Risiken und/oder Liquiditätsanforderungen auf ein Versicherungsunternehmen abgewälzt werden können.
Bei der Rückdeckungsversicherung sind grundsätzlich zwei Möglichkeiten zu unterscheiden:
- Volle Rückdeckung
Hier entspricht der Inhalt des Rückdeckungsversicherungsvertrages genau dem Inhalt der Pensionszusage
- Partielle Rückdeckung (zB Risikorückdeckung)
Hier wird lediglich ein Teil der Pensionszusage rückgedeckt, häufig bspw. nur der Risikoteil, also das gesamte aushaftende Risiko für Tod und Berufsunfähigkeit wird versichert
Die Penisonszusage (mit oder ohne Rückdeckungsversicherung) ist für Unternehmen geeignet, die nur bestimmten Personen(gruppen), wie zB Manager, eine betriebliche Vorsorge zukommen lassen möchten.