Allgemein
Der Bundesrat hat das revidierte Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) sowie die neue Aufsichtsverordnung (AVO) per 1. Januar 2006 in Kraft gesetzt. Neu stehen Versicherungsvermittler unter staatlicher Aufsicht. Diese wird durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA wahrgenommen. Der Art. 40 VAG definiert einen Versicherungsvermittler als Person, die im Interesse von Versicherungsunternehmen oder anderen Personen Versicherungsverträge anbietet bzw. abschliesst. Darunter fallen Makler, Broker, neutrale Versicherungsberater ebenso wie der Aussendienst der Versicherungsgesellschaften.
Informationspflicht
Neu unterliegen alle Versicherungsvermittler der Informationspflicht nach Art. 45 VAG. Als Versicherungsbroker müssen wir den Kunden bei Kontaktaufnahme mindestens über das Folgende informieren:
Idendität und Adresse
Die UNIDELTA AG ist eine Aktiengesellschaft. Die Register-Nummer beim Bundesamt für Privatversicherung lautet 10840. Der Firmensitz befindet sich an der Tiefenaustrasse 2 in 8640 Rapperswil SG. Alle Mitarbeitenden stehen in einem arbeitsvertraglichen Verhältnis zur UNIDELTA AG. Die Register-Nummern der in der Beratung tätigen Mitarbeiter können der Website der FINMA entnommen werden.
Zusammenarbeit/Vertrasbeziehung mit den Versicherungsunternehmen
Die UNIDELTA AG ist im Sinne der Schweizer Versicherungsaufsichtsgesetzgebung weder rechtlich noch wirtschaftlich und auf andere Weise an ein Versicherungsunternehmen gebunden. Sie verfügt über Zusammenarbeitsvereinbarungen mit allen wesentlichen in der Schweiz lizenzierten Versicherern (inkl. Krankenkassen und registrierte Gemeinschafts-/Sammelstiftungen).
Meldestelle für den Haftungsfall
Unsere Aufträge erledigen wir nach bestem Wissen und mit der grösstmöglichen Sorgfalt. Wir halten uns an die Berufsbild-Grundsätze des Branchenverbandes Swiss Insurance Brokers Association (SIBA) Bei Beschwerden im Zusammenhang mit Nachlässigkeit, Fehlern oder unrichtigen Auskünften im Rahmen der Vermittlertätigkeit ist der Geschäftsführer der UNIDELTA AG, Herr Peter Merkli, zu kontaktieren.
Bearbeitung der Personendaten
Die UNIDELTA AG gewährleistet, dass ihre Mitarbeitenden die ihnen anvertrauten Daten gemäss den Grundsätzen des schweizerischen Rechts über den Datenschutz behandeln.
Entschädigungen (Courtagen) UNIDELTA AG
Auf Verlangen sind unsere Kunden berechtigt Einsicht über die Höhe und den Umfang der Entschädigungen zu nehmen, welche durch die Versicherungs-Gesellschaften an UNIDELTA AG in Bezug auf die einzelnen Mandatsverhältnisse ausgerichtet werden.
Datenschutzbestimmungen
www.aon.com/about-aon/privacy