Unabhängig davon, ob ein Vorsorgeprogramm neu eingerichtet oder ein bestehendes modernisiert werden soll, beruht unser Beratungsansatz immer auf einer eingehenden Analyse der individuellen Zielvorstellungen und besonderen Ausgangssituationen.
Zu den möglichen Durchführungswegen einer betrieblichen Altersvorsorge zählen u.a.:
Aufgrund einer Vereinbarung (Pensionszusage) verspricht der Dienstgeber einem bestimmten Personenkreis oder einzelnen Dienstnehmern für den Fall des Alters und/oder Tod (event. auch Berufsunfähigkeit) bestimmte Leistungen (Renten) zu erbringen. [mehr]
Pensionskassen ermöglichen eine außerbetriebliche Finanzierung von Pensionsleistungen an den Dienstnehmer und dessen Hinterbliebene. Dabei sind Alters- und Hinterbliebenenleistungen verpflichtet, zusätzlich sind auch Berufsunfähigkeitsleistungen möglich. [mehr]
Die betriebliche Kollektivversicherung baut auf den Bestimmungen für die Pensionskasse auf. Die (außerbetriebliche) Finanzierung erfolgt dabei durch eine Gruppenrentenversicherung bei einem Versicherer. [mehr]
Im Rahmen einer Direktversicherung erbringt der Dienstgeber einen bestimmten Beitrag (Prämie) in einem Versicherungsvertrag, aus dem der Dienstnehmer bzw. dessen Hinterbliebene bezugsberechtigt sind. Die Bestimmungen des EStG eignen sich jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen für diese Form der betrieblichen Altersvorsorge. [mehr]