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Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG II) | Überblick
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) ist seit dem 1. Januar 2018 in Kraft. Erklärtes Ziel des Gesetzes war es, die betriebliche Altersversorgung sowohl für Arbeitgeber aller Größen als auch für Arbeitnehmer deutlich attraktiver zu machen. Die neuen Regelungen setzten zwar Impulse, der große Durchbruch blieb allerdings aufgrund der Komplexität aus.
Abhilfe soll das BRSG II schaffen. Am 27.06.2024 wurde der Referentenentwurf des Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (2. Betriebsrentenstärkungsgesetz, auch BRSG II genannt), vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales und dem Bundesministerium der Finanzen veröffentlicht.
Die meisten der im Referentenentwurf enthaltenen Änderungen wurden erwartet oder vorab angekündigt. Ein paar wenige sind allerdings neu und eher überraschend hinzugekommen. Das sind diewesentlichen geplanten Neuerungen des BRSG II:
- Fokus auf die Förderung von Sozialpartnermodellen
- Neue Möglichkeiten für Pensionskassen
- Verbesserung der Geringverdienerförderung
- Ausweitung der Opting-Out-Möglichkeiten bei automatischer Entgeltumwandlung
- Sonstige Änderungen: Folgen des Wegfalls der Hinzuverdienstgrenzen, erweiterte Abfindungsgrenzen, Ratenzahlung bei Pensionsfonds, Digitalisierung beim PSVaG
Aon Retirement News - September 2024
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