Germany
Newsletter

Unsere Newsletter im chronologischen Überblick:


Retirement Insights von Oktober 2024
BRSG II – nur wenige Änderungen im Regierungsentwurf aufgenommen | De-Risking in der bAV steht weiterhin ganz oben auf der Agenda | Vereinbarkeit von Wertguthaben und vorgezogener gesetzlicher Altersrente | Bericht aus dem Maschinenraum: Ergebnisse des CTA-Surveys | Ergänzende Kapitaloption in der bAV – ein Win-Win-Konzept | Aktuelle Entwicklungen bei der Auslagerung von Pensionsverpflichtungen auf eine Rentnergesellschaft | Marktupdate zu versicherungsbasierten Lösungen der betrieblichen Altersversorgung | Beitragsbemessungsgrenze 2025 | Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie kommt: Wie Unternehmen Entgeltgerechtigkeit erreichen | Weiteres Sozialpartnermodell „ZielrenteCHEMIE“ | Aussetzen der Rentenanpassung | Überprüfung HEUBECK-Richttafeln 2018 G | Ende der Erfassung des BilMoG-Unterschiedsbetrages | Veranstaltungsübersicht

Retirement News von Juli 2024
BRSG II – Was nun? Am 27.06.2024 wurde der Referentenentwurf des 2. Betriebsrentenstärkungsgesetz vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales und dem Bundesministerium der Finanzen veröffentlicht. Entscheidenden Punkte und Einordnung der vorgesehenen neuen Regelungen für Unternehmen und Begünstigte

Retirement Insights von Mai 2024
DAX-Konzerne kompensieren steigende Pensionsverpflichtungen mit zusätzlichem Deckungsvermögen | Flexibler Übergang in die Rente | Attraktiv und unkompliziert – Aktueller Kurs in der bAV | Invaliditätsabsicherung auf dem Prüfstand | Stay-In / Opting Out Modelle weiterhin im Fokus | Bereit für den Carve-Out? | Nachweisgesetz – Justizminister Dr. Buschmann kündigt Textform an | Aon CTA Fitness Check 2024 | Grundlagenseminar betriebliche Altersversorgung 2024 in Stuttgart | Eventreihe „Update bAV“ – Neue Termine für 2024 stehen fest | Höchstrechnungszins in der Lebensversicherung steigt ab 2025 auf 1,0 %

Retirement News von Februar 2024
BAG bringt Licht ins Dunkel der Invaliditätsversorgung - Durch zwei neue Urteile zur Wirksamkeit von Leistungsvoraussetzungen einer betrieblichen Invaliditätsversorgung beseitigt das Bundesarbeitsgericht (BAG) bestehende Unsicherheiten und schafft Klarheit.

UmweltNews November 2023
Aus der Schaum! Wie eine Gruppe von Chemikalien Gesetzgeber und Unternehmen beschäftigt
Schaummittel in Löschanlagen und Feuerlöschern, stehen derzeit unter Generalverdacht, poly- oder perfluorierte organische Verbindungen wie PFOS, PFOA, PFHxS und C9-C14 PFCA zu enthalten. Lesen Sie mehr dazu in diesen UmweltNews.

Retirement Insights von Oktober 2023
De-Risking in der bAV: Ein Blick auf Maßnahmen im Bereich Finanzierung/Kapitalanlage | Stay-In Modelle kommen gut an | Längere Lebensarbeitszeit – nein danke, Betriebliche Altersversorgung – ja bitte. | Inflation und Rentenanpassung | Rentner Payroll | Die neue EU-Richtlinie zur Lohntransparenz | Zinsentwicklung unter HGB | Bundesverfassungsgericht zum steuerlichen Rechnungszinsfuß für Pensionsrückstellungen | Update zum Gesetzgebungsverfahren „Mindeststeuergesetz“ | Wachstumschancengesetz und seine Bedeutung für die bAV | Pensionsreform in den Niederlanden

SustainNews Oktober 2023
Das CO2-Grenzausgleichssystem (CBAM) | Handelsbeschränkungen und sonstige Sanktionen
Am ersten Oktober 2023 startete die Übergangsphase des CO2-Grenzausgleichssystems (Carbon Border Adjustment Mechanism - CBAM) auf Basis der Verordnung (EU) 2023/956 vom 10. Mai 2023. Lesen Sie mehr dazu in dieser SustainNews.

SustainNews September 2023
Berichterstattung zu Nachhaltigkeitsaspekten
Am 31.7.2023 hat die EU-Kommission die ersten Standards für die Nachhaltigkeitsberichtserstattung nach der Corporate Sustainability Reporting Directive angenommen. Was das für Unternehmen bedeutet und warum das Thema Nachhaltigkeit nicht nur Unternehmen betrifft, die unter dem Anwendungsbereich der CSRD liegen, lesen Sie in dieser SustainNews.

SustainNews August 2023
Die Historie der Nachhaltigkeit
Diese Ausgabe der SustainNews navigiert Sie durch die Historie der Nachhaltigkeit, damit Sie die aktuellen Anforderungen einordnen können.

Retirement Insights von Mai 2023
Das Sozialpartnermodell der Chemieindustrie nimmt Fahrt auf | Konzerne profitieren von den gestiegenen Zinsen | Digitalisiertes Management globaler Pensionszusagen mit Risk Analyzer | Neue Aon-Studie: Mit Wellbeing zum Unternehmenserfolg | BAG und BFH entscheiden zu Ersetzungsbefugnissen des Arbeitgebers | Aktuelles zur Digitalen Rentenübersicht – Go-live für Bürger:innen ab Sommer 2023 | Rückblick zum Jahresabschluss 2022 | Aon OnePension und die Unterstützung in Onboarding Prozessen | Rezertifizierung bei der Aon Solutions Germany GmbH | Das Bundesministerium der Finanzen hat den ersten Entwurf eines Mindeststeuergesetzes veröffentlicht | Eventreihe „Update bAV“ mit weiteren Terminen

Retirement Insights von Oktober 2022
Pensionsrückstellungen vor dem Hintergrund steigender Inflation | Survey – Future of Pensions: Betriebliche Altersversorgung – Was erwarten junge Arbeitnehmer? | Stay-In-Modell und Kommunikation im Rahmen des Onboarding bringen den Erfolg
 | BMF ebnet den Weg für kapitalmarktorientierte Unterstützungskassen-Versorgungen | Aon Survey zu bAV Risikoleistungen | Internationale Geschäftsreisen auf dem Prüfstand | Wegfall der Hinzuverdienstgrenzen bei Bezug einer vorzeitigen Altersrente | Änderungen des Nachweisgesetzes seit 1.8.2022 in Kraft | Absinken der Lebenserwartung – Auswirkungen auf die bAV? | Handelsblatt Jahrestagung bAV 2022 - Aon-Rabatt Teilnahmegebühr

Retirement Aktuell von August 2022
Änderungen des Nachweisgesetzes - Übersicht & FAQs – Zum 1. August 2022 treten die Änderungen des Nachweisgesetzes (NachwG) in Kraft. Dies hat auch Auswirkungen auf die betriebliche Altersversorgung (bAV).
Besondere Relevanz für die bAV hat insbesondere die ab 1. August geltende Pflicht der Arbeitgeber, den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (nachfolgend „Arbeitnehmer“) bis spätestens am ersten Tag der Arbeitsleistung einen schriftlichen Nachweis von Zusammensetzung und Höhe des Arbeitsentgelts auszuhändigen (§ 2 Abs. 1 S. 2 Nr. 7 NachwG n. F.).

Retirement Aktuell von Juli 2022
Änderung des Nachweisgesetzes zum 1. August 2022 führt zu neuen Arbeitgeberpflichten auch für die bAV – Zur Umsetzung einer EU-Richtlinie hat der Gesetzgeber das Nachweisgesetz angepasst. Bereits nach dessen aktueller Fassung ist der Arbeitgeber verpflichtet, dem Arbeitnehmer spätestens einen Monat ab Beginn des Arbeitsverhältnisses die „wesentlichen Vertragsbedingungen“ schriftlich (also eigenhändig unterzeichnet, § 126 BGB) mitzuteilen. Bislang galt das Nachweisgesetz jedoch als „zahnloser Tiger“.

Retirement Aktuell von Mai 2022
Neues BMF-Schreiben kippt Regeln zur Festlegung von Finanzierungsendaltern bei Pensions- und Jubiläumsverpflichtungen – Mit dem Schreiben vom 02.05.2022 hat das BMF auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 20.11.2019 (XI R 42/18) reagiert. Das Urteil richtete sich gegen den in den EinkommensteuerRichtlinien formulierten Grundsatz, der im Wesentlichen eine einheitliche Festlegung des Pensionsalters bei mehreren bestehenden arbeitgeber- und arbeitnehmerfinanzierten Direktzusagen vorsieht. Diese Vorgabe wird vom BMF nunmehr aufgegeben.

Retirement Insights von Mai 2022
Konsequenzen aus der BAG-Rechtsprechung vom 8. März 2022 zum Arbeitgeberzuschuss | Neues BMF-Schreiben vom 18. März 2022 zur steuerlichen Förderung der bAV | Entlastung bei den Pensionsverpflichtungen der DAX-Konzerne in 2021 | Inflation – Bedeutung für die bAV | Höhere Ertragschancen sind kein Selbstläufer | Es müssen nicht immer Versicherungslösungen sein | Fondsgebundene Rückdeckungsversicherung für die Aon Gruppen-Unterstützungskasse | Individuelle Benchmark-Studien | Neues aus der Bilanzierung rückgedeckter Zusagen | In eigener Sache

Retirement Aktuell von März 2022
BAG Entscheidungen bringen erste Klarheit beim gesetzlichen Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung​ – Über vier Jahre nach Inkrafttreten des Betriebsrentenstärkungsgesetzes hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) gestern mit zwei Urteilen (3 AZR 361/21 und 3 AZR 362/21) erstmals über Fragen des Arbeitgeberzuschusses zur Entgeltumwandlung nach § 1a Abs. 1a Betriebsrentengesetz (BetrAVG) entschieden. Und zwar mit einer erfreulichen Klarstellung.

   

Folgen Sie uns