Innovative Versicherungskonzepte zur Absicherung Ihrer Auslandsinvestitionen
Die politische Lage in einem Land kann sich von heute auf morgen dramatisch ändern. Ein Regierungswechsel und plötzlich verlieren Sie jede Möglichkeit zur Bewirtschaftung, Nutzung oder Kontrolle Ihres Eigentums. Steuerliche Diskriminierungen, willkürliche Verweigerung von Konzessionen, kein Zugang zu Arbeitskräften oder Rohstoffen bis hin zur Enteignung oder Verstaatlichung können Folgen politischer Veränderungen sein.
Für ausländische Investoren können solche Situationen mit einem enormen Wertverlust verbunden oder gar existenzbedrohend sein. Denn die staatlichen Maßnahmen der nationalen Regierungen richten sich häufig gegen ausländische Unternehmen.
Unser Ansatz
Aon hat dafür passende Lösungskonzepte entwickelt, um Ihre Investitionen im Ausland abzusichern. Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir Versicherungslösungen, die auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind. Je nach Bedarf können das Eigenkapital, das Gesellschafterdarlehen oder das Nicht-Gesellschafterdarlehen versichert werden.
Im Einzelfall lässt sich der Schutz auch auf materielle Anlagewerte wie Gebäude und Maschinen ausweiten. Dies gilt auch für immaterielle Anlagewerte wie Konzessionen und Lizenzen. Auch bestehende Investitionen können abgesichert werden.
Weitreichende Lösungen
Mit den von uns entwickelten Versicherungskonzepten können Sie die folgenden Risiken absichern:
- Beschlagnahme, Enteignung, Verstaatlichung, Beraubung („CEND“-Risiken) oder sonstige Eingriffe von hoher Hand, die in ihren Auswirkungen einer Enteignung gleichzusetzen sind.
- Konvertierungs- und Transferrisiken („CI/TR“-Risiken) für den Fall, dass die ausländische Zentralbank/Regierung die Devisen nicht ganz oder nur teilweise zur Verfügung stellt, obwohl die Tochtergesellschaft/Joint Venture den Gegenwert in der Lokalwährung auf einem Konto deponiert hat.
- Politische Gewalt (Political Violence) , z.B. Krieg an Land, Bürgerkrieg, Aufstände, innere Unruhen, Streik, Revolution, Rebellion, Terrorismus und Sabotage.
- Vertragsbruch seitens staatlicher Stellen (Breach of Contract) bei Bruch von rechtsbeständigen ausdrücklich vertraglich festgelegten Zusagen staatlicher oder staatlich gelenkter Stellen.