Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) –
Das Plus für Ihre Mitarbeitenden
Die betriebliche Krankenversicherung – kurz bKV – stellt eine Krankenzusatzversicherung in Form einer arbeitgeberfinanzierten Gruppenversicherung dar. Das Ziel einer solchen Zusatzversorgung ist, die Leistungen einer gesetzlichen als auch privaten Absicherung sinnvoll zu ergänzen...
Dabei bietet die betriebliche Krankenversicherung je nach konzeptioneller Ausgestaltung vereinfachten Zugang zu Präventionsmaßnahmen und hochwertigen medizinischen Gesundheitsleistungen. Auf den sonst üblichen Antragsprozess wie die Beantwortung von Gesundheitsfragen und den daraus resultierenden Handlungsbedarf auf Seiten des Versicherers, wie Ausschlüsse von Vorerkrankungen, Risikozuschlägen oder die Ablehnung des Versicherungsschutzes, wird gänzlich verzichtet.
Die klassische Lösung - Das Baustein-Prinzip
Sie wählen einen oder mehrere bKV-Baustein(e) aus. Jeder Baustein deckt dabei einen anderen Leistungsbereich ab. Sie als Arbeitgeber setzen gezielt Schwerpunkte in der Versorgung.
Vorsorgeuntersuchungen |
Stationäre Zusatzversicherung |
Prävention, um Krankheiten frühzeitig zu erkennen und behandeln zu können |
Hochwertige medizinische Versorgung, um die schnelle und erfolgreiche Genesung des Mitarbeitenden zu unterstüzten |
Krankentagegeld |
Ambulante Ergänzungen / Zahn |
Existenzsicherung des Mitarbeitenden |
Finanzielle Entlastung / Prävention (Zahn) |
Mit einem Gesundheitsbudget zu mehr Flexibilität - Was versteht man unter einem Gesundheitsbudget bzw. einem Budgettarif?
Der Arbeitgeber stellt jedem Mitarbeitenden ein jährliches Gesundheitsbudget zur Verfügung, welches dieser eigenverantwortlich in Abhängigkeit seiner individuellen Bedürfnisse z. B. für Sehhilfe, Heilpraktiker Leistungen, Zahnleistungen oder Arznei- und Verbandmittel verwenden können. Die Höhe des Budgets bestimmt der Arbeitgeber.
Mitarbeitende können das jährliche Budget zum Beispiel nutzen für:
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Hörgeräte |
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Heilpraktiker |
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Sehhilfen |
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Hilfsmittel |
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Arznei- und Verbandmittel |
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Krankenhaustagegeld |
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Zahnersatz |
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Heilmittel |
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Zahnbehandlung |
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Schutzimpfungen |
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Zahnprophylaxe |
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Vorsorgeuntersuchungen |
Serviceleistungen in der betrieblichen Krankenversicherung
Serviceleistungen werden von den meisten Versicherern als Zusatzleistung angeboten.
Sie unterstützen die Mitarbeiter in unterschiedlichen Lebenslagen und bieten medizinischen Rat. Zu den wesentlichen Services gehören:
Service |
Vorteile für die Mitarbeitenden |
Vorteile für Ihr Unternehmen |
Facharztterminservice |
Vermittlung zeitnaher Termine beim Facharzt in Ihrer Nähe –ohne lange Wartezeiten. |
Möglichkeit, zu einer Fehlzeiten-Reduzierung (z. B. durch schneller verfügbare Arzttermine) |
Videosprechstunde beim Arzt |
Medizinische Beratung durch einen Facharzt, von zuhause oder unterwegs. Bspw. medizinische Einschätzung und Handlungsempfehlung bei Hautirritationen bereits nach wenigen Minuten. |
Unmittelbare Diagnose und damit frühzeitiger Behandlungsbeginn, um möglichen Ausfallzeiten der Mitarbeitenden frühzeitig entgegenzuwirken. |
Gesundheitstelefon
(je nach Anbieter in verschiedenen Sprachen) |
Viele Mitarbeitende benötigen einen Rat bei Themen rund um die eigene Gesundheit. Ist ein Arztbesuch tatsächlich notwendig oder gibt es für die angeratene Operation alternative Behandlungsmöglichkeiten? Mit dem Gesundheitstelefon erhalten die Mitarbeitenden direkten Zugang zu einer individuellen, kurzfristigen medizinischen Beratung. |
Mitarbeitende erhalten Zugang zu unabhängiger, medizinischer Fachberatung. Dadurch fühlen Sie sich Mitarbeitende verstanden und durch den Arbeitgeber unterstützt. Damit steigt die Wertschätzung gegenüber Ihrem Unternehmen. |
Einige Versicherer schließen bei den Serviceleistungen nicht nur die Mitarbeiter, sondern auch deren Familienangehörige ein. Die Nutzung wird i.d.R. nicht auf das jährliche Gesundheitsbudget angerechnet.
5. Wie wird die bKV im Hinblick auf Beitrag & Leistung steuerlich behandelt?
Bei der steuerlichen Behandlung der Beiträge zur bKV kann das Unternehmen eine der nachstehenden Varianten wählen:
- Sachbezug nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG
- Pauschalversteuerung nach § 40 Abs. 1 S.1 Nr.1 EStG i.V.m. / § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SvEv
- Pauschalversteuerung nach § 37b EStG
- Nettolohnversteuerung als Barlohn nach § 14 Abs. 2 SGB IV i.V.m. R 39b.9 LStR (zu § 39b EStG)
Zur Erörterung, welche Art der steuerlichen Behandlung für Ihr Unternehmen in Frage kommt, empfehlen wir die Hinzunahme eines Steuerberaters.
6. Was können die Expert:innen von Aon für Sie tun?
Die Absicherungsmöglichkeiten im Bereich der bKV sind vielseitig. Nicht jede Leistung kann geleichermaßen für Unternehmen eingesetzt werden, sondern muss auf die jeweilige Belegschafts-Struktur sinnvoll abgestimmt werden.Daher erstellen wir gemeinsam mit Ihnen ein individuelles Konzept, von dem sowohl Sie als Arbeitgeber als auch ihre Mitarbeiter bestmöglich profitieren können.
Unsere Leistungen:
- Analyse & Bewertung der aktuellen Absicherung/ Bedürfnisse der Mitarbeiter
- Aufsetzen eines konkreten Benefit-Plans im Rahmen der bKV
- Ausschreibung und Umsetzung der fokussierten Absicherung
- Regelmäßige Evaluierung und ggf. Anpassung von Leistungen/ Erweiterung des Konzepts auf neue Mitarbeitergruppen
- Aktive Unterstützung bei der Benefit-Kommunikation (Anschreiben, Infomaterial, etc.)
Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme, um eine maßgeschneiderte Lösung für Ihr Unternehmen zu realisieren.