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Insolvenzanfechtung

Innovative Versicherungskonzepte gegen Insolvenzanfechtung


Das Risiko einer Insolvenzanfechtung ist für Unternehmen groß. Selbst eine Reform des Insolvenzanfechtungsrechts hat keine signifikante Verbesserung bewirkt. Die Gefahr bleibt: Der Insolvenzverwalter kann Zahlungen von Ihnen zurückverlangen, die Sie von einem in der Insolvenz befindlichen Unternehmen erhalten haben.


Fordert ein Insolvenzverwalter im Rahmen der Insolvenzanfechtung Zahlungen zurück, kann das die betroffenen Unternehmen in erhebliche Schwierigkeiten bringen. Dies gilt besonders, wenn Zahlungen über einen längeren Zeitraum angefochten werden. Denn die Höhe der Zahlungen, die von einem Unternehmen zurückgefordert werden können, ist in vielen Fällen beträchtlich.

Gemäß §§ 129 ff. der Insolvenzordnung kann ein Insolvenzverwalter Rechtshandlungen anfechten, die zu einer Benachteiligung der Gläubigergesamtheit führen. Das heißt, er darf Zahlungen zurückfordern, die das insolvente Unternehmen weit vor der Insolvenz an seine Zulieferer getätigt hat. Das bedeutet, Unternehmen müssen Zahlungen, die sie oft über lange Zeiträume erhalten haben, zurückerstatten.

Das Risiko, in Anspruch genommen zu werden, ist schwer kalkulierbar. Belangt werden können alle Unternehmen, die von der finanziellen Notlage der insolventen Firma wussten. Dabei gelten Änderungen der vertraglich festgelegten Zahlungsbedingungen sowie Bitten um Ratenzahlung und Stundung bereits als Indiz für Zahlungsunfähigkeit.

In diesem Zusammenhang ergeben sich vor allem folgende Fragestellungen:

  • Wie groß ist Ihr Anfechtungsrisiko?
  • In welcher Höhe droht die Inanspruchnahme?
  • Sind die Ansprüche des Insolvenzverwalters überhaupt berechtigt?

Unsere Lösung

Aon bietet eine innovative Lösung zur Absicherung des Insolvenzanfechtungsrisikos an. Die wichtigsten Eigenschaften dieser Lösung sind die Entschädigung des rückwirkenden Forderungsausfalls und die Prüfung und gegebenenfalls Abwehr der Inanspruchnahme durch den Insolvenzverwalter.

Die Leistungen

  • Unterstützung bei der Beurteilung des Risikos und der Konzeption des geeigneten Versicherungsschutzes.
  • Versicherbar sind im Rahmen des vereinbarten Versicherungsumfangs grundsätzlich alle Inanspruchnahmen aus Insolvenzanfechtung, auch aus bereits beantragten Insolvenzverfahren.
  • Spezialisierte Rechtsanwälte prüfen die Inanspruchnahme durch den Insolvenzverwalter und führen die Auseinandersetzung.
  • Im Falle der berechtigten Insolvenzanfechtung können sowohl die Schäden aus der Rückzahlung als auch die Kosten der Beauftragung der Rechtsanwälte abgesichert werden.

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